Das Kaninchen ist aus dem Zylinder: Die Vergabekammer des Bundes hat gestern, am 10. Juni 2021, den Nachprüfungsantrag der Firma C. G. Haenel GmbH gegen den Bund im Verfahren über die Vergabe der „Herstellung  und Lieferung von Sturmgewehren mit Zubehör für die Bundeswehr“ (Projekt System Sturmgewehr) zurückgewiesen.

Dabei hat die Vergabekammer ausdrücklich festgestellt, dass das Bundesministerium der Verteidigung zu Recht beabsichtige, den Zuschlag in diesem Vergabeverfahren der Firma Heckler & Koch zu erteilen. Erstaunlich das Argument der Vergabekammer: „Über diesen Ausschluss aufgrund der angeführten Patentverletzung musste die Vergabekammer aber letztlich nicht entscheiden, da Haenel aus anderen Gründen für einen Vertragsschluss nicht mehr in Betracht kam: Eine erforderliche Neuberechnung des Angebotspreises von Haenel hatte ergeben, dass das Angebot des Unternehmens dem von Heckler & Koch in wirtschaftlicher Hinsicht unterlegen war“. Die Öffentlichkeit war bisher immer davon unterrichtet, dass Haenel der deutlich wirtschaftlichere Bieter gewesen sei – laut Business Insider 27 Millionen Euro günstiger bei vergleichbarer Waffenleistung. So auch das Argument bei der Bekanntgabe des MKB556 als nächstem Sturmgewehr Bundeswehr (ohne öffentliche Bekanntgabe der zwei Preise der Bewerber). Aber siehe da: rechnen kann man in Deutschland auch nicht mehr, Neuberechnung also, alles anders. HIER gibt es die vollständige Erklärung der 1. Vergabekammer des Bundes.

Der Beschluss ist noch nicht bestandskräftig. Die Firma C. G. Haenel ist berechtigt, innerhalb von zwei Wochen hiergegen sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einzulegen.

HAENEL DEFENCE im Internet: www.cg-haenel.de/defence_de

HECKLER & KOCH im Internet: www.heckler-koch.com

Die Bundeswehr im Internet: www.bundeswehr.de

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