Mit der Pressemitteilung vom 26. Oktober 2020 hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) darüber informiert, dass patentanwaltliche Gutachten zur Beurteilung möglicher Patentrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Vorhaben „System Sturmgewehr der Bundeswehr – Basiswaffe mit Zubehör“ beauftragt wurden. Diese Gutachten liegen der Vergabestelle nun vor.

Die Gutachten entsprechen der Einschätzung des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw). Dem betreffenden Unternehmen – also C.G. Haenel – wird Gelegenheit gegeben, sich bis Mitte Januar zu den Ergebnissen der patentrechtlichen Begutachtungen zu äußern.

Der zunächst unterlegene Bieter Heckler & Koch hatte unter anderem geklagt, weil der Thüringer Hersteller angeblich HK Patente verletzt habe. Speziell geht es um Bohrungen, aus denen eingedrungenes Wasser wieder austreten kann, was die „Over The Beach Fähigkeit“ verbessert, also die Schussbereitschaft nach dem Auftauchen aus dem Wasser. Zudem gab es weitere Beschwerdepunkte gegen das Vergabeverfahren. Besonders spannend finden wir das Ergebnis des Gutachten auch deswegen, weil der von C.G Haenel angebotene MK556 keine solche Bohrungen aufweist.

HAENEL DEFENCE im Internet: www.cg-haenel.de/defence_de

HECKLER & KOCH im Internet: www.heckler-koch.com

Die Bundeswehr im Internet: www.bundeswehr.de

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