Am 15. September 2020 hat die Vergabestelle des Bundes im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw – Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr) den Ausschreibungssieger im Vergabeverfahren zum „Projekt System Sturmgewehr“, die Firma C.G. Haenel GmbH, bekannt gegeben, erklärt das deutsche Verteidigungsministerium den aktuellen Stand des Verfahrens. Die Vergabestelle sei bei der Prüfung einer darauffolgenden Rüge und durch einen Nachprüfantrag bei der 1. Vergabekammer des Bundes beim Kartellamt auf eine mögliche Patentsrechtsverletzung durch die Firma C.G. Haenel hingewiesen worden.

Die darauf eingeleiteten internen Prüfungen haben zum Ergebnis geführt, dass eine entsprechende Patentrechtsverletzung durch den Bieter C.G. Haenel GmbH zulasten des Bieters Heckler und Koch nicht auszuschließen ist. Daraufhin hat die Vergabestelle des Bundes am 9. Oktober das Informationsschreiben (§ 134 GWB) an die Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung an die Firma C.G. Haenel GmbH aufgehoben.

Diese Vorgehensweise stellt keine Aufhebung des gesamten Vergabeverfahrens dar. Das Bundesministerium der Verteidigung und das BAAINBw haben in der Folge das bisherige, noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren zur Nachfolge des G 36 detailliert aufgearbeitet. Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass das Gebot der Gleichbehandlung der Bieter sichergestellt war. Auch die weiteren vergaberechtlichen Grundsätze von Wettbewerb und Transparenz wurden eingehalten.

Die Aufarbeitung brachte in der Patentrechtsfrage jedoch noch keine eindeutige Klärung.

Wie sich die aufgeworfene patentrechtliche Problematik im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens auswirkt, wird derzeit geprüft. Um eine unabhängige und belastbare Entscheidung treffen zu können, hat das Bundesministerium der Verteidigung einen unabhängigen Patentanwalt mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Auf Basis dieses Gutachtens wird zu bewerten sein, welche Konsequenzen im Vergabeverfahren zu ziehen sind.

Werbesujet von Haenel. Das Auswahlverfahren wurde nicht komplett ausgesetzt, sondern bis zur Klärung der offenen Fragen – Stichwort Patentrechtsverletzungen – zurückgestuft.

Die Vergabestelle des Bundes wird mit Vorlage des Gutachtens in eine Neubewertung der Angebote unter Berücksichtigung aller Aspekte eintreten. Erst danach wird das Vergabeverfahren fortgeführt werden können.

Bis dahin steht den Soldatinnen und Soldaten mit dem Sturmgewehr G36 eine leistungsfähige Waffe zur Verfügung (Anm. d. red.: Lustige Formulierung, weil genau das war ja die Frage weswegen das G36 ersetzt werden sollte). Für die vollständige Transparenz hat das BMVg dem Parlament, der Wehrbeauftragten und dem Bundesrechnungshof einen umfassenden Bericht zugestellt. Der öffentliche Anteil ist als Anlage beigefügt. Wenn ihr die lange Geschichte wollt: HIER gibt es die öffentliche Information zur Nachfolgeentscheidung als Download.

HAENEL DEFENCE im Internet: www.cg-haenel.de/defence_de

HECKLER & KOCH im Internet: www.heckler-koch.com

Die Bundeswehr im Internet: www.bundeswehr.de

MEHR STURMGEWEHR BUNDESWEHR AUF SPARTANAT

HIER stellen wir das Haenel MK556 auf SPARTANAT vor. 

HIER bestätigt die Bundeswehr die Entscheidung. 

DAS antwortet Heckler & Koch zur Entscheidung der Bundeswehr.

DAS erklärt Haenel zum MK556.

Sturmgewehr Bundeswehr: Das Imperium schlägt zurück.