Die Vergabekammer hat am 10. Juni entschieden, dass der Nachprüfungsantrag von C.G. Haenel zurückgewiesen wird – SPARTANAT hat über diese eigenwillige Entscheidung berichtet. Die nun vorliegende Entscheidung der Vergabekammer wird nun nicht mehr mit den monatelang gegen C.G. Haenel vorgebrachten angeblichen Patentverletzungen begründet. Der Nachprüfungsantrag C.G. Haenels wurde aufgrund einer nachträglich festgestellten, angeblich mangelnden Wirtschaftlichkeit des MK 556 Angebots zurückgewiesen.

C.G. Haenel nimmt die Entscheidung zur Kenntnis und stellt hierzu fest:

Die Entscheidung der Vergabekammer ist ausgesprochen enttäuschend und sachlich nicht nachzuvollziehen. Wir sind immer noch davon überzeugt, dass wir das beste und wirtschaftlichste Angebot vorgelegt haben. C.G. Haenel mit dem Vorwurf der Patentverletzung auszuschließen und dann den Auftrag final mit der Begründung der mangelnden Wirtschaftlichkeit zu entziehen, erschließt sich für uns nicht. Wir werden die Begründung gründlich sichten und behalten uns ausdrücklich rechtliche Schritte vor

Hintergrund

Am 16. September 2020 hat das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) bekanntgegeben, dass das Unternehmen C.G. Haenel als Sieger des Vergabeverfahrens zum „Projekt System Sturmgewehr“ hervorgegangen ist.  C.G. Haenel habe das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

Ein unterlegener Mitbewerber hat als Reaktion darauf gegenüber der Vergabestelle behauptet, die Firma C.G. Haenel habe Patentrechte verletzt. Das BAAINBw hat daraufhin wegen der strategischen Bedeutung des Projekts entschieden, die Vorhaltungen zu prüfen. Es wurde ein Patentanwalt mit der Erstellung verschiedener Gutachten hinsichtlich möglicher Patentrechtsverletzungen beauftragt. Am 18. Dezember 2020 teilte das BAAINBw mit, dass C.G. Haenel bei seiner angebotenen Waffe MK 556 ein Patent verletzt haben „könnte“. Im Übrigen entspreche das Angebot „den Forderungen“.

Durch ein Vorabinformationsschreiben vom 2. März 2021 wurde C.G. Haenel durch das BAAINBw vom Ausschreibungsverfahren „Projekt System Sturmgewehr“ ausgeschlossen. Als einzigen Grund nannte das BAAINBw die streitige Verletzung von Patenten. Gegen diese Entscheidung hat C.G. Haenel am 4. März Rüge erhoben und am 12. März einen Nachprüfungsantrag eingereicht.

C.G. Haenel hat im gesamten Nachprüfungsverfahren dargestellt und ist weiterhin fest davon überzeugt, dass keine Patentrechtsverletzung vorliegt. Das angebotene MK 556 verfügt über keinerlei technische Merkmale, die ein Patent von Heckler & Koch verletzen könnten. Bestätigt wurde diese Auffassung durch ein Gutachten des international renommierten Patentrechtlers Professor Dr. Donle. Bereits aus diesem Grund ist ein Ausschluss von C.G. Haenel von dem Ausschreibungsverfahren eindeutig rechtswidrig. Darüber hinaus legt das Gutachten dar, dass das behauptete Patent nichtig ist. Das BAAINBw hat im bisherigen Prozess der Aussage zur Nichtigkeit des Patents von Heckler & Koch zu keinem Zeitpunkt widersprochen.

HAENEL DEFENCE im Internet: www.cg-haenel.de/defence_de

HECKLER & KOCH im Internet: www.heckler-koch.com

Die Bundeswehr im Internet: www.bundeswehr.de

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