So geht Vernichtungskrieg. HAENEL hat nicht nur den Gipfel erreicht, nämlich die Ausschreibung für das nächste Sturmgewehr der Bundeswehr gewonnen, sondern schreitet jetzt auch durch ein tiefes Tal. Laut Oberlandesgericht Düsseldorf hat Haenel die Patentrechte von Heckler & Koch verletzt. Nun kann die Firma Anspruch auf Schadenersatz geltend machen.

Und nicht nur das: HAENEL GmbH sei verpflichtet, alle noch in ihrem Besitz befindlichen Gewehre zu vernichten, ihre gewerblichen Kunden gegen eine Entschädigungszahlung zur Rückgabe bereits gelieferter Gewehre aufzufordern und der Klägerin Auskunft über den mit dem bisherigen Verkauf der Gewehre erzielten Gewinn zu erteilen. Im Klartext: HAENEL hat mit MK556 gegen HECKLER & KOCH bei der Beschaffung verloren, jetzt muss auch noch das zivile Derivat der Waffe, der Halbautomat CR223 vollständig aus dem Verkehr gezogen werden und vernichtet werden. Wobei das CR223 auch in Sachsen und Hamburg als deutsche Polizeiwaffe im Dienst ist. Letztendlich kann HK aufgrund der Verkaufszahlen der Zivilwaffe – private Käufer/Endkunden sind von dem „Rückruf“ nicht betroffen – Schadensersatz einfordern. HIER die Aussendung des OLG Düsseldorf zum Thema.

HECKLER & KOCH im Internet

Die BUNDESWEHR im Internet

MEHR STURMGEWEHR BUNDESWEHR AUF SPARTANAT

HIER stellen wir das Haenel MK556 auf SPARTANAT vor. 

HIER bestätigt die Bundeswehr die Entscheidung. 

DAS antwortet Heckler & Koch zur Entscheidung der Bundeswehr.

DAS erklärt Haenel zum MK556.

Das Imperium schlägt zurück – Bundeswehr, Heckler & Koch und Haenel 

So sieht die Bundeswehr den Stand – sie will ein Gutachten

Haenel will weiter machen – und erklärt den MK556 und warum sie auch zuverlässig liefern können.

Gutachten ist da – wie es jetzt weiter geht.

And the winner is … HK416 A8

HK416 A8 – Sturmgewehr Bundeswehr ist finanziert