Deutsche Jäger aufgepasst: im Juni 2020 wurde der Umgang mit Nachtsichtvorsatzgeräten welche unter dem waffenrechtlichen Verbot nach § 2 Absatz 3 i. V. m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.4.2 fallen, neu geregelt:

  • 2.1 sind Nachtzielgeräte mit integriertem Absehen und Montagevorrichtung. Diese bleiben verboten, auch keine Privilegierung.
  • 2.2 sind Nachtsichtvorsatzgeräte und Nachtsichtaufsatzgeräte ohne Absehen, aber mit einer (teilwiese abnehmbaren) Montagevorrichtung. Diese bleiben weiterhin verboten. Inhabern eines gültigen Jagdscheines oder Waffenhandelserlaubnis ist der Umgang nun möglich sowie die Nutzung zu Jagd.
  • 2.3 sind Dual-Use Nachtsichtvorsatzgeräte oder Nachtsichtaufsatzgeräte ohne Absehen aber mit einer abnehmbaren Montagevorrichtung. Konstruiert sind Dual-Use-Geräte sowohl zur handgehalten Nutzung oder zur Montage auf Tagoptiken wie Zielfernrohren oder Ferngläsern. Diese werden erst mit der Waffenmontage zu verbotenen Gegenständen oder wenn sie auf der Waffe montiert sind – ausgenommen von diesem Verbot sind Inhaber eines gültigen Jagdscheines oder Waffenhandelserlaubnis.

Für die gesamte Neuregelung gibt es hier den direkten Link zum Merkblatt.

Was bedeutet das für Jäger?

IEA Mil-Optics kann Jägern nun Restlichtverstärker- und Wärmebildvorsatzgeräte, fest montierbar, für die direkte Montage auf der Waffe bzw. der Picatinnyschiene liefern. Zum Beispiel Hensoldt NSV/NSA oder Pulsar Core. Dadurch habt ihr die Möglichkeit, wirklich professionelle Technik wie das Hensoldt NSV600 für eure jagdlichen Anwendung zu nutzen und das Wild im dunklen Wald besser zu bejagen.

Das Hensoldt NSV600 ist direkt bei IEA Mil-Optics ab 7.950 Euro zu haben

IEA Mil-Optics im Internet: i-e-a.de