Die USA pausieren die Exportgenehmigungen für viele Schusswaffen für drei Monate. Man habe die meisten zivilen Schusswaffen und Munition für 90 Tage für alle nicht staatlichen Nutzer gestoppt, sagte das US-Handelsministerium vorgestern (Ortszeit) unter Berufung auf die nationale Sicherheit und außenpolitische Interessen. Deutschland, Schweiz und Österreich sind davon nicht betroffen.

Laut einer kurzen Mitteilung des Handelsministeriums wurde das 90-tägige Exportverbot verhängt, bis eine dringende Überprüfung stattgefunden hat, um das Risiko zu bewerten, „dass Schusswaffen zu Einrichtungen oder Aktivitäten umgeleitet werden, die regionale Instabilität fördern, die Menschenrechte verletzen oder kriminelle Aktivitäten unterstützen“. Die konkreten Folgen für den Markt bei uns: Damit wird der Fluss von halbautomatischen und nicht automatischen Gewehren, Schrotflinten, optischen Zielfernrohren und den meisten anderen Produkten, die in normalen Waffengeschäften erhältlich sind, eingeschränkt.

Nicht betroffen: Ukraine, Israel und der Ländergruppe A:1

Ausfuhrgenehmigungen für die Ukraine und Israel sowie einige andere enge Verbündete (Country Group A:1) werden von dem vorübergehenden Ausfuhrstopp ausgenommen. Zu den Kunden in Übersee gehören Händler und Geschäfte, die Schusswaffen verkaufen. Exporteure können während der Pause weiterhin Genehmigungsanträge stellen, die jedoch bis zur Aufhebung der Pause „unbearbeitet“ bleiben.

Im Originaldokument des „Bureau of Industry and Security“ (hier abrufbar https://www.bis.doc.gov/index.php/docum … eview/file) ist folgendes angeführt:

Consistent with the above, the Department’s International Trade Administration (ITA), Global Markets and U.S. & Foreign Commercial Service is pausing acceptance of new requests for export assistance (fee or non-fee-based) for firearms and ammunition to non-governmental end users worldwide, apart from those located in Ukraine, Israel, and Country Group A:1. The ITA pause applies to semi-automatic and non-automatic firearms, shotguns, and receivers (frames) and ammunition.

Hier die Übersetzung:
Aus diesem Grund haben die Abteilungen International Trade Administration (ITA), Global Markets Markets and U.S. & Foreign Commercial Service die Annahme neuer Anträge auf (gebührenpflichtige oder nicht gebührenpflichtige) Ausfuhrgenehmigung für Feuerwaffen und Munition an nichtstaatliche Endverbraucher weltweit, mit Ausnahme derjenigen in der Ukraine, Israel und der Ländergruppe A:1, pausiert. Die ITA Pause gilt für halbautomatische und nichtautomatische Feuerwaffen, Flinten und Gehäuse (Rahmen) und Munition.

In der Ländergruppe A:1 (hier abrufbar: https://www.bis.doc.gov/index.php/docum … ups-1/file) sind folgende Länder:

Argentina, Australia, Austria, Belgium, Bulgaria, Canada, Croatia, Czech Republic, Denmark, Estonia, Finland, France, Germany, Greece, Hungary, India, Ireland, Italy, Japan, Latvia, Lithuania, Luxembourg, Mexico, Netherlands, New Zealand, Norway, Poland, Portugal, Republic of Korea, Romania, Slovakia, Slovenia, South Africa, Spain, Sweden, Switzerland, Türkiye, United Kingdom and United States.