Seit dem 14. Dezember 2019 sind in Österreich Magazine für Langwaffen mit mehr als 10 Schuss Fassungsvermögen und Magazine für Faustfeuerwaffen mit mehr als 20 Schuss verbotene Waffen der Kategorie A. Das ist Fakt. Egal ob jetzt argumentiert wird, aber ist ja keine Waffe im eigentlichen Sinn und so weiter. Dem Gesetzgeber ist das egal, sie sind jetzt einfach Kategorie A und dürfen nicht besessen werden.

Jetzt hat der Gesetzgeber aber mitgedacht und Altbestände können bis zum 13. Dezember 2021 gemeldet werden und der Besitz ist bis dahin nicht strafbar, danach schon! Magazine mit hoher Kapazität dürfen auch nicht an eine Schusswaffe angesteckt werden, außer ihr meldet diese Waffe bei der Behörde. Diese fertigt euch dann eine Kategorie A Bewilligung aus um diese Waffe mit großem Magazin zu verwenden. Das führt dann aber zu weiteren interessanten Konstallationen, die den Rahmen hier sprengen würden.

Nun gibt es von einigen Herstellern Magazinbegrenzer um die Kapazität des 30 Schussmagazins auf 10 zu reduzieren. Klingt toll, ist es aber leider nicht, denn in Österreich bleibt euer Magazin trotzdem Kategorie A. Dem Gesetzgeber ist es egal ob dieser Begrenzer ab Werk verbaut, oder nachgerüstet wurde. Egal ob verschraubt oder verklebt oder vergossen. Sie haben keine rechtliche Wirkung, das Magazin wird an der maximalen Kapazität gemessen welche es ohne den Begrenzer hat. Also bleibt im legalen Bereich und meldet eure Magazine.

Wir werden unsere verschiedesten 30 Schuss Magazine natürlich melden und berichten euch dann wie das ganze abläuft. Es bleibt spannend.

Österreichisches Waffengesetz: www.ris.bka.gv.at