Bei der Urteilsverkündung im Sig Sauer-Prozess um die Lieferung von Pistolen in die USA und nach Kolumbien erklärte der Vorsitzende Richter der 3. Großen Strafkammer des Landgerichtes Kiel: „In einem streitigen Verfahren hätte es durchaus zu einem Freispruch für die Angeklagten kommen können.“ Zuvor hatten vom Gericht gehörte Zeuginnen klar dargelegt, dass die Angeklagten nicht in die konkreten Genehmigungsvorgänge für die Lieferung von Pistolen in die USA eingebunden waren und diese auch keine Kenntnis vom Inhalt der Genehmigungsanträge hatten. Trotzdem hatten die Angeklagten die Verantwortung übernommen, die ihnen aufgrund ihrer formalen Stellung im Unternehmen im fraglichen Zeitraum zukam und sich auf einen Kompromiss mit dem Gericht eingelassen. Damit haben sie allen Beteiligten eine monatelange und belastende Hauptverhandlung erspart. In Kiel verurteilte das Gericht die Angeklagten im Zuge des Kompromisses zu Bewährungs- und Geldstrafen, die unterhalb des von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaßes lagen.

Gegenstand des Verfahrens waren Lieferungen von 47.000 Pistolen vom Typ SP 2022 der Sig Sauer Eckernförde an die US-amerikanische Schwesterfirma der Sig Sauer Inc, die die Pistolen dann an die TACOM, eine Beschaffungsbehörde des US Verteidigungsministeriums weiterverkaufte. Durch diese Behörde des NATO-Bündnispartners USA ist dann eine Lieferung von 38.000 Stück an die Nationalpolizei von Kolumbien zur Bekämpfung der Drogenkriminalität erfolgt. Weil aber im Antrag als Endverbleib die USA eingetragen war, deckte die erteilte Genehmigung die Ausfuhr formal nicht ab.

Das Gericht sah darin allerdings kein Umgehungsgeschäft, sondern vielmehr eine Maßnahme zur Standortsicherung des Herstellerbetriebes Sig Sauer in Eckernförde durch die übergeordnete Firmenleitung, die angeordnet hatte, einen Teil der an die Sig Sauer Inc (USA) zu liefernden Pistolen nicht in den USA, sondern im deutschen Eckernförde herstellen zu lassen. Der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung: „Die Kammer geht davon aus, dass die in die USA gelieferten Pistolen so oder so in Kolumbien gelandet wären“

Das Landgericht Kiel hat die Frage der Genehmigungsfähigkeit der in Rede stehenden Ausfuhren von Pistolen in die USA für nicht relevant gehalten. Nach dessen Auffassung kommt es nur darauf an, ob eine Genehmigung hätte erteilt werden müssen, nicht aber darauf, ob eine Genehmigung tatsächlich erteilt worden wäre. Rechtsvertreter der Angeklagten halten die rechtlichen Konsequenzen, die die Kammer aus der Genehmigungsfähigkeit der Ausfuhren gezogen hat, für falsch.

Sig Sauer im Internet: sigsauer.de