Böse 3D-gedruckte „Ghost Guns“, also Waffen ohne Seriennummer, findet man ja mit Google im Internet. Darf man diese Dateien nun aber herunterladen oder gar ausdrucken? Was ist dazu die Rechtslage in Deutschland? Christian Solmecke, der bekannte YouTube Jurist, gibt darauf antworten. Einfach das ganze Video ansehen und ihr seid etwas schlauer.

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Und ein kleiner Zusatz unserer Seits zu den viel diskutierten „Ghost Guns“: Das ist ein Phänomen aus den USA. In Europa sind solche Waffen gar nicht möglich. In den USA zählt nämlich NUR das Griffstück, bzw. der Lower Receiver einer AR-15 als relevanter Waffenteil. Lauf und Verschluss kann einfach so ohne Nachweis oder WBK gekauft und sogar per Post verschickt werden. Das Griffstück aber kann einfach ausgedruckt werden, da auf diesen Teil ja keine besonders großen Kräfte wirken und der Kunststoff das schon aushält. Trotzdem benötigt man noch den ein oder andern Metallteil, damit das ganze dann funktioniert.

In Europa sind dagegen der Lauf und der Verschluss, also die hochbelasteten und aufwendig aus Stahl herzustellenden Teile, reglementiert und nicht einfach so frei verkäuflich. Somit gibt es diese Problematik der „Ghost Guns“ wie in den USA einfach nicht.