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Habt ihr Waffen geerbt oder gar ein paar Relikte beim Renovieren eines alten Gemäuers gefunden? Was ist in diesem Fall zu tun? Die Jungs von Austria Arms haben sich fachkundigste Unterstützung geholt und sagen es euch. Bei der allwissenden Unterstützung handelt es sich um Herrn Dr. Georg Zakrajsek, ehemaliger Notar und Experte für Waffenrecht, dem der eine oder andere sicher etwas sagen wird. Eine nicht unumstrittene Persönlichkeit, aber auf jeden Fall ein Verfechter eines liberalen Waffenrechts mit extrem detailierten Wissen, was das Waffenrecht und seine Auslegung in Österreich angeht.

ACHTUNG, das gilt nur für Österreich in Deutschland oder der Schweiz ist die Rechtslage anders! Das Video im Bezug auf das Erben in aller Kürze zusammengefasst:

  • Ihr erbt eine oder mehrere Waffen, sucht euch einen fachkundigen Experten, der weiß alle Details.
  • Sind die Waffen KatC, werden diese bei der Behörde gemeldet und ihr dürft sie besitzen, sofern gegen euch kein Waffenverbot besteht.
  • Sind es KatB Waffen, kommt es darauf an, ob es ein Testament gibt oder nicht. Ihr benötigt auf jedenfall eine Waffenbesitzkarte (WBK) mit genug FREIEN Plätzen um die Waffen. Habt ihr keine WBK, müsst ihr eine auf eigene Kosten machen.
  • Bei KatA Waffen könnt ihr einen Antrag bei der Behörde stellen, diese legal zu besitzen, aber bisher wurde diesem Ansuchen noch nie stattgegeben.
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Wenn ihr eine Waffe findet ist das ganze etwas anders:

  • Zuerst müsst ihr einmal herausfinden, was es ist. Hierfür sucht ihre euch einen fachkundigen Experten oder meldet es bei der Polizei.
  • Nehmt auf keinen Fall selbst die Waffe mit zur Polizei oder einem Händler, sondern lasst den Experten oder die Polizei zu euch oder dem Fundort kommen, sonst macht ihr euch bereits durch den bloßen Transport strafbar!
  • Je nach Kategorie der Waffe könnt ihr dann in weiterer Folge einen Antrag bei der zuständigen Behörde auf Behalt der Waffe stellen, oder sie an eine Berechtigte Person (Händler) verkaufen oder abgeben.
  • KatA Waffen werdet ihr höchstwahrscheinlich nicht behalten dürfen, B und C eher schon.
  • Es zählen auch komplett rostige Waffen noch zur jeweiligen Kategorie. Als Beispiel: ein komplett verrotestet MG42, das nicht mehr funktionstüchtig ist, bleibt laut Gesetz eine Waffe der KatA. Wer diesen rostigen Klumpen Metall transportiert macht sich strafbar.

Insgesamt ist es ein sehr informatives Video, das viele Unklahrheiten ausmerzt.

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AUSTRIA ARMS im Internet: www.austriaarms.com