lrFd7XmaXsM

Wer seine Informationen über die sogenannte BVT-Affäre aus den österreichischen Medien bezogen hat, „weiß“ kurz vor Beginn des BVT-Untersuchungsausschusses im Nationalrat Folgendes: Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, das seit seiner Gründung 2002 tadellose Arbeit geleistet und dessen amtierender Direktor Peter Gridling ein ausgewiesener Profi auf seinem Gebiet ist, wurde durch die neuen Machthaber im Innenministerium, Minister Herbert Kickl und seine Getreuen, zum Zwecke der „Umfärbung“ sturmreif geschossen und durch eine illegale Hausdurchsuchung am 28. Februar 2018 so sehr desavouiert, dass es seitdem von der Kommunikation mit den anderen westlichen Geheimdiensten de facto ausgeschlossen ist. ADDENDUM begibt sich auf Spurensuche ins österreichische Geheimdienst-Milieu.

+

Aufgabe des Untersuchungsausschusses02 wird es – auch das „weiß“ der Konsument österreichischer Medien – sein, diese Vorgänge aufzuklären und, wenn möglich, den blauen Versuchen, das Innenministerium unter seine Kontrolle zu bringen, einen Riegel vorzuschieben.

Kaum eine Teilinformation aus diesem Narrativ hält einer genaueren Betrachtung stand. Das BVT hat seit seiner Gründung ein Problem01, weil es von seinen Konstrukteuren grundlegend falsch aufgestellt wurde. Es ist nicht nur ein Nachrichtendienst, sondern auch und zuallererst eine Polizeibehörde, die alle Informationen, die ihr zufließen, der Verwertung durch die Strafverfolgungsbehörden zuführen muss. Nachrichtendienste sammeln Informationen, um Bedrohungsbilder zu erkennen und Gefahren abzuwenden, Polizeibehörden klären Verbrechen auf.

+

Es ist immer sinnvoll, die beiden Aufgaben zu trennen, vor allem im Hinblick auf den Quellenschutz. Das Projekt zur Neuorganisation des BVT, das kurz nach der umstrittenen Hausdurchsuchung gestartet wurde, wird vermutlich genau dieses Ergebnis haben: Ein Teil des BVT wandert in das Bundeskriminalamt, der andere Teil wird zum Nachrichtendienst, und man findet technische Lösungen, die es möglich machen, die gesammelten Informationen unter Wahrung des Quellenschutzes zur Verhinderung von Verbrechen auszuwerten.

Verstärkt wurden die Auswirkungen der prinzipiellen Fehlkonstruktion des BVT durch eine Personalpolitik, die strikt parteipolitischen Vorgaben folgte. Der Innenminister zur Zeit der Gründung hieß Ernst Strasser, dessen Schnörkellosigkeit in der Exekution parteipolitischer Interessen in Personalfragen öffentlich hervorragend dokumentiert ist. Mitarbeiter aus dem Kabinett Strasser haben nach ihrem Ausscheiden aus dem Innenministerium Sicherheitsunternehmen gegründet, die nach wie vor mit der öffentlichen Hand Geschäfte machen und im Bedarfsfall auf ihre alten Kontakte in der Exekutive zurückgreifen können.

+

Strassers Art der Personalpolitik wurde, angereichert um die Komponente langjähriger persönlicher Beziehungen, über eineinhalb Jahrzehnte von Kabinettschef Michael Kloibmüller, unter dem alle Nachfolger Strassers bis hin zu Wolfgang Sobotka dienten, fortgesetzt. Das führte dazu, dass auch im BVT Führungspositionen mit Personen besetzt wurden, die zwar in Kloibmüllers Konzept passten und sein persönliches Vertrauen hatten, aber ungeeignet waren. Dazu kam, dass mehrere Mitarbeiter des BVT Kontakte mit fragwürdigen Privatagenten wie Christina „Nina“ Wilkening hatten, illegale Geldflüsse inklusive.

+

Die neuen Machthaber im Innenministerium waren über den Zustand des BVT einigermaßen im Bilde, nicht zuletzt durch das inzwischen berühmt-berüchtigte 39-Seiten-Konvolut, das im Wahlkampfsommer 2017 in Wien kursierte und sowohl zutreffende Problembeschreibungen als auch Übertreibungen und blühende Agentenfantasien enthielt. Verfasst wurde es wohl von frustrierten Mitgliedern der Sicherheits-Community.

Der Versuch, im BVT „aufzuräumen“ – und wohl auch die Voraussetzungen für eine Neubesetzung der Schlüsselpositionen durch eigene Vertrauenspersonen zu schaffen – ging ziemlich schief. Die Hausdurchsuchung im Amt selbst und in vier Privatwohnungen wurde zunächst von den Medien und später vom Oberlandesgericht Wien ziemlich zerfetzt: Bis auf einen wurde allen Einsprüchen der Betroffenen gegen die Hausdurchsuchung recht gegeben. Dass „illegale“ Hausdurchsuchungen durchgeführt worden waren, wie von da an geschrieben wurde, um zu unterstreichen, wie brutal die FPÖ das Recht bricht, um ihre Macht abzusichern, ist zwar falsch, zeigt aber, was das Problem ist: Viele der Medienvertreter, die jetzt über die Causa berichten, waren und sind Nutznießer des eher kreativen Umgangs von Behördenvertretern mit ihren Geheimhaltungspflichten.

+

Dass sich der Untersuchungsausschuss mit dem Zustandekommen und der Durchführung der Hausdurchsuchung vom 28. Februar beschäftigen wird, ist gut: Auch unvoreingenommene Beobachter der Vorgänge wundern sich darüber, dass ein Staatsanwalt und ein Journalrichter eine derart schwerwiegende Maßnahme genehmigen, ohne sich durch schriftliche Beweisstücke für die Verdachtslage abzusichern. Andererseits hat auch die Feststellung des OLG Wien, dass man die infrage stehenden Daten über den Weg der „Amtshilfe“ besorgen hätte müssen, ein Problem: Welcher BVT-Beamte würde Material, das er illegal im Amt aufbewahrt, auf eine solche Aufforderung übermitteln?

Interessant erscheint schließlich auch die medial breit geäußerte Sorge, dass der Generalsekretär des Justizministeriums nicht in die Vorgänge eingebunden war. Wie bereits berichtet, hatte das mit den guten Beziehungen zwischen Generalsekretär Christian Pilnacek und zumindest zwei der Beschuldigten zu tun.Als Folge der OLG-Entscheidung zu den Hausdurchsuchungen sollen die Staatsanwaltschaften jetzt wieder enger an die Leine des Ministeriums und ihres Generalsekretärs genommen werden. Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass das anlassbezogen von all jenen Medien begrüßt wird, die sich früher durch Kritik an der Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte hervorgetan haben.

+

Die BVT-Affäre enthält somit sehr viel von dem, was Österreich und seinen politisch-medialen Alltagsbetrieb prägt: das Desinteresse gegenüber dem Strukturellen und die Präferenz für das Persönliche, die Dominanz der Parteipolitik, die Herrschaft des Informellen im Verhältnis zwischen Politik, Behörden und Medien, die Bereitschaft zur selektiven Wahrnehmung der Fakten im Interesse eines ideologischen Narrativs. Man wird sehen, ob der Untersuchungsausschuss in der Lage ist, diese Probleme offenzulegen. 

Addendum Artikelserie BVT: 

Die Einleitung auf SPARTANAT: BVT – Wie kaputt war der Geheimdienst? 

Teil 1: Das BVT – eine Fehlkonstruktion?

Teil 2: Österreichischer Agent mit Agenda

Teil 3: Der „Chefspion“, der aus der Partei kam

Teil 4: Agent Gridling – die andere BVT-Affäre

More to come …

Dieser Artikel wurde zuerst auf ADDENDUM veröffentlicht. Copyright Text & Bild: ADDENDUM.

ADDENDUM im Internet: www.addendum.org