Laut Besitzerin eines Waffengeschäftes in Stuttgart vervierfachte sich der Umsatz seit den Anschlägen von Paris. Gefragt seien insbesondere Pfeffersprays, Gas- und Schreckschusspistolen, sowie CS Gas. Also jene sogenannte „freie Waffen“ oder Tierabwehrgeräte, für die keine waffenrechtliche Erlaubnis benötigt wird. Ein Pfefferspray kann eine sinnvolle Möglichkeit sein, sich vor Angriffen zu schützen. Welche Punkte es bei der Auswahl und beim Einsatz zu beachten gibt, erläutert hier Sicherheitsberater Michael Zeitler

Rechtliche Voraussetzungen für den Einsatz eines Pfefferspray (Deutschland)

Vielerorts ist das klassische „Pfefferspray“ das Mittel zur Selbstverteidigung schlechthin. Viele Frauen tragen es in der Handtasche bei sich, in der Absicht sich gegen Belästigungen und sexuelle Übergriffe zu schützen. Dabei ist der Einsatz eines Tierabwehrsprays gesetzlich nur gegen Menschen erlaubt, sofern die Voraussetzungen gem. §32 StGB (Notwehr) vorliegen.

Das bedeutet nach deutschem Recht, dass ich mich gegen einen rechtswidrigen, gegenwärtigen Angriff auf ein geschütztes Rechtsgut in angemessener (verhältnismäßiger) Art und Weise zur Wehr setzen darf. Um diese Definition etwas transparenter zu machen, eine Erklärung der wichtigsten Begrifflichkeiten:

    • Rechtswidriger Angriff: Rechtswidrig ist der Angriff dann, wenn keinerlei Rechtfertigungsgrund vorliegt. Ein Rechtfertigungsgrund ist bspw. der Paragraph 32 StGB Notwehr. Denn auch durch meine Notwehrhandlung begehe ich im Grunde genommen ggf. eine Form der Körperverletzung, die aber dadurch gerechtfertigt wird, dass ich Derjenige bin, der angegriffen wurde.
    • Gegenwärtiger Angriff: Die Gegenwärtigkeit eines Angriffes definiert sich dadurch, dass der Angriff unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder weiterhin andauert. Die Grenzen sind fließend. Der Gesetzgeber möchte damit zum Ausdruck bringen, dass ich mich nicht aus Rache „verteidigen“ darf, wenn mir Jemand eine Ohrfeige gegeben hat und danach den Angriff abbricht. Der Verteidigungswille ist ausschlaggebend.
    • Geschütztes Rechtsgut: Da wir in einem Rechtsstaat leben, genießen wir eine Reihe an sogenannten Rechtsgütern, die vom Staat geschützt werden. Die Wichtigsten sind hierbei sicherlich die körperliche Unversehrtheit, sprich Leib und Leben. Aber auch Freiheit, das Eigentum und die persönliche Würde (Ehre). Das bedeutet, dass rein rechtlich betrachtet auch eine Beleidigung notwehr-fähig ist.
    • Verhältnismäßigkeit: Der meines Erachtens wichtigste Grundsatz, um sich nicht nur erfolgreich zur Wehr zu setzen, sondern auch straffrei zu bleiben. Der gesunde Menschenverstand sagt uns immer, wann wir eine Grenze überschreiten. Hier gilt das Sprichwort „Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen“. Wenn ein Betrunkener mir eine Ohrfeige gibt, dann ist es nicht verhältnismäßig, ihn niederzureißen und auf ihn einzutreten wenn er am Boden liegt. Das ist keine Selbstverteidigung mehr, das ist Körperverletzung.
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Pfefferspray oder CS-Gas?

Sicherlich stellen Sie sich jetzt die Frage, was besser ist. CS-Gas oder das klassische Pfefferspray? Um Ihnen die Entscheidung leichter zu machen, folgende Punkte:

  • CS Gas, auch als Tränengas bezeichnet, darf ab 14 Jahren in Form von Sprays frei erworben werden. Insbesondere gegenüber Hunden oder auch bei manchen Menschen ist die Wirkung nicht zweifelsfrei belegt.
  • Pfefferspray versprüht den Reizstoff Oleoresin Capsicum (OC) und ist in Deutschland offiziell nur zur Tierabwehr zugelassen. In Ausnahmefällen (Notwehrsituationen) kann gerichtlich auch ein Einsatz gegen Menschen gerechtfertigt sein.

Aufgrund der effektiven Wirkungsweise empfehle ich im Sinne der Tierabwehr ganz klar, ein Pfefferspray zu erwerben. Selbstverteidigung bedeutet immerhin auch Tierabwehr. Und im Notfall dürfen Sie das Gerät in verhältnismäßiger Art und Weise auch gegen Angreifer einsetzen, um sich gem. §32 StGB zu verteidigen. CS Gas ist zwar juristisch unbedenklicher, zeigt jedoch ggf. nur mangelnde Wirkung, insbesondere beim Einsatz gegen bissige Hunde.

Führen eines Pfefferspray bei öffentlichen Veranstaltungen?

Viele Frauen reagieren mit Unverständnis und Empörung auf die Tatsache, wenn Ihnen bei Einlasskontrollen mitgeteilt wird, dass sie die Veranstaltung nicht mit einem Pfefferspray betreten dürfen. „Das ist zu meinem eigenen Schutz – ich bin eine Frau!“ lautet die häufige Aussage. Klare Antwort: nein.

Insbesondere bei Einlasskontrollen vor gastgewerblichen Diskotheken oder Clubs begeben Sie sich in die Obhut der dort eingesetzten Sicherheitskräfte. Sollten Sie belästigt werden, so obliegt es Ihnen, den Sicherheitsdienst um Hilfe zu bitten. Pfeffersprays und sonstige (freie) Waffen haben auf Veranstaltungen jeglicher Art nichts zu suchen.

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8 Tipps zur Auswahl und Nutzung Ihres Pfefferspray

  • Beim Kauf eines Pfeffersprays sollten Sie darauf achten, dass das Gerät in Deutschland zugelassen ist. Dies erkennen Sie an dem Prüfsiegel PTB – Physikalisch-technische Bundesanstalt.
  • Setzen Sie das Pfefferspray nur gegen Mensch oder Tier ein, sofern es die Situation unbedingt erforderlich macht! Sprich, wenn es Ihnen ans Leder geht und Sie sich gem. §32 StGB verteidigen müssen.
  • Notwehrsituationen treten meist plötzlich und unerwartet auf. Führen Sie das Pfefferspray unbedingt zugriffsbereit bei sich. Sie werden keine Zeit und Gelegenheit haben, Ihre Handtasche zu durchwühlen.
  • Sollten Sie von der Polizei kontrolliert werden, geben Sie an, dass Sie das Pfefferspray zur Tierabwehr bei sich führen, da Sie bereits öfters freilaufende Hunde auf dem Nachhauseweg gesehen haben.
  • Lassen Sie das Pfefferspray bei Besuchen öffentlicher Veranstaltungen oder gastgewerblicher Betriebe (Diskotheken, Bars, etc.) im Auto oder bewahren Sie es an einem versteckten Ort außerhalb der Lokalität auf, an dem Sie es leicht wiederfinden. So laufen Sie nicht Gefahr, am Einlass abgewiesen zu werden.
  • Üben Sie den Einsatz im Ernstfall als Trockenübung zusammen mit einem Freund oder Bekannten und gehen Sie verschiedene Situationen mental von Zeit zu Zeit durch, um sich selbst zu sensibilisieren.
  • Es gibt drei verschiedene Arten von Pfefferspray: Strahl, Gel und Nebel. Im Sinne der Selbstverteidigung empfehle ich den Kauf eines Gerätes mit Sprühnebel, da hier kein punktgenaues Zielen notwendig ist.
  • Kaufen Sie mindestens zwei, besser drei Sprühdosen. Zwei davon nutzen Sie an einem geeigneten Ort, um sich mit der Handhabung und dem Sprühverhalten des Gerätes vertraut zu machen.

FAZIT: Pfeffersprays sind eine sinnvolle Möglichkeit, sich entsprechend zu schützen. Allerdings sollte der Einsatz immer abgewogen werden und verhältnismäßig sein. Das gilt selbstverständlich auch für dein Einsatz von CS Gas. Der Besuch eines geeigneten Deeskalations- und Gefahrenabwehrtrainings macht Sie handlungssicherer und hilft Ihnen Gefahrensituationen realistisch einzuschätzen.

Geeignete Anbieter – Empfehlungen: 

ASMC (Deutschland) 

BLACK SHADOW (Österreich)

Der Artikel erschien zuerst am Blog von Michael Zeitler. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Autors.

Die Videos von FOXGEAR.DE dienen nur der Illustration einer Pfeffersprayanwendung.

PfessersprayÜbersicht über rechtliche Regelungen für Pfefferspray in Europa.