NFM AS habe „viel Zeit und Ressourcen in die Entwicklung seiner THOR ® Tragewesten – oben im Aufmacher zusehen – investiert“, meinen sie, „und eine Reihe innovativer Produkte dazu entwickelt, wie z.B. das modulare, skalierbare und wandelbare GRID-Trägersystem, das in der EU und in anderen Rechtsordnungen Schutz des geistigen Eigentums genießt“.

Die Mehler Vario System GmbH hat zu Beginn dieses Jahres auf einer Messe in Nürnberg ein Produkt mit dem Titel „Grid carrier“ auf den Markt gebracht – unten: Screen von der Mehler Homepage –, das nach Ansicht von NFM die eingetragenen Geschmacksmusterrechte des norwegischen Unternehmens verletzt.

„Um sein geistiges Eigentum zu schützen“, so NFM, habe man vor dem Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 14C O 29/2023) ein Verletzungsverfahren gegen Mehler eingeleitet und eine Entscheidung beantragt, die Mehler das Inverkehrbringen und den Vertrieb der fraglichen Produkte in der gesamten Europäischen Union untersagt.

Das Gericht werde über die Frage entscheiden, ob der „Gitterträger“ von Mehler das eingetragene Geschmacksmuster von NFM verletzt oder nicht, meint man bei NFM AS.

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