In Österreich tobt eine Streit: Sollen Soldaten des Jagdkommando zivil den Waffenpass erhalten und damit Waffen tragen dürfen? Bisher gab es ein „Nein“. Seltsamerweise, denn die Soldaten wären ideal als „First Responder“ in jeder Gefahrenlage. Nun kommt erstmals ein anderes Urteil. Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) in Oberösterreich hat nun entschieden, dass ein Jagdkommandosoldat aus Oberösterreich einen Waffenpass für zwei Faustfeuerwaffen besitzen darf. Die Bezirkshauptmannschaft hatte zuvor seinen Antrag abgewiesen, da er die geforderte „besondere Gefahrenlage für den Bedarf zum Führen von Faustfeuerwaffen“ nicht ausreichend glaubhaft gemacht habe.

Das Landesverwaltungsgericht argumentiert mit dem Auslandseinsatz des Elitesoldaten: die Daten des Mannes würden sich nun in den Händen der Taliban in Afghanistan befinden. Seit der Machtübernahme der Taliban verfügt der neue afghanische Innenminister, der zuvor Anführer genau jenes terroristischen Netzwerkes war, das den Afghanistan-Einsatz des Jagdkommandos bedrohte, über die zuvor abgegebenen Daten.

Konkrete Gefährdung durch Auslandseinsatz in Afghanistan

„Die tatsächliche unmittelbare Gefahr für den Elitesoldaten in Österreich ergibt sich im konkreten Einzelfall daraus, dass die Taliban bekanntermaßen Racheaktionen mithilfe von Kontaktpersonen vor Ort durchführen, wie jüngst ein Attentat auf einen KSK-Soldaten in Deutschland, der ebenfalls an der Mission teilgenommen hatte, auf tragische Weise gezeigt hat“, heißt es in der Presseaussendung des Landesverwaltungsgerichts.

Somit handle es sich „um eine für den Angehörigen des Jagdkommandos konkrete Gefährdungssituation“, nicht nur um eine abstrakte Gefahr. Deshalb gab das Gericht der Beschwerde Folge, der beantragte Waffenpass war zu erteilen. Was das für die anderen Angehörigen des Jagdkommandos des Bundesheeres heißt, die ebenfalls den Waffenpass haben wollen/sollen, ist noch nicht klar. Mehr über WAFFEN UND AUSRÜSTUNG DES JAGDKOMMANDO

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