Deutschland hat es nicht leicht. Alles ist geregelt. Geht es um Waffen, schaut das BKA genau hin. Etwa bei einem  Massagestab von Tchibo. Der wurde von der Behörde als „verbotene Waffe“ eingestuft.

Eigentlich war der „Klopfmassage-Stab“ der Firma Tchibo zur „Steigerung des Wohlbefindens“ gedacht. Mit „federnden Schlägen“ sollte der 34 Zemtimeter lange Stab mit der Stahlkugel am Ende die Muskulatur lockern. Ende 2019 ging die Entspannungshilfe in den Verkauf. Doch der eine oder andere stolperte wohl über das martialische Aussehen des Wellnessprodukts.

Nun hat das BKA offiziell festgestellt: Der Stab erinnert nicht nur im Aussehen an eine Waffe, sondern auch in seiner Beschaffenheit. „Die objektiven Mermale der Konstruktion einer Hieb- und Stoßwaffe, vielmehr die eines Totschlägers, drängen sich bei dem Klopfmassage-Stab auf, und überschatten die Zweckbestimmung des Herstellers“, lautet die Beurteilung in feinstem Behörden-Deutsch. Der Stab wird daher als Waffe im nicht technischen Sinne eingestuft und verboten.

Für Tchibo macht die Einstufung, die nun bekanntgegeben wurde, keinen Unterschied mehr. „Am 27. Dezember 2019 haben wir den Verkauf freiwillig eingestellt, nachdem uns die Hamburger Behörden um Stellungnahme gebeten hatten“, erklärt das Unternehmen auf Anfrage. Nur gut eine Woche war der Massagestab somit im Weihnachtsgeschäft im Verkauf.

Ging legal durch: Tasche von Steve McQueen mit Schlagringelement.

Selbst ein Kaffeebecher wurde bereits einer Prüfung durch die Experten unterzogen. Doch auch die Tasse mit dem Schlagring-Henkel kann weiter bedenkenlos am Frühstückstisch zum Einsatz kommen. Form siegt hier über Funktion. Auch die Handtasche oben ist legal.

BKA im Internet: www.bka.de

Auch legal: Kaffeetasse mit Schlagring aus Keramik.