Wer wie Bernhard R. als Ingenieur für ein Unternehmen arbeitet, das zur Rüstungsindustrie gehört, muss sich im Lauf der Jahre einiges anhören. Das Treffen mit Herrn R. haben wir über einen Krypto-Messenger seiner Wahl organisiert. In seinem Gewerbe, findet er, soll selbst Banales „sicher“ sein. Oder zumindest den Anschein erwecken.

Heute reden wir bei gespritztem Apfelsaft und reichlich Zigaretten (er, nicht wir) Klartext mit ihm. Klartext über – wie er meint – „Tiefschläge“ des Abgeordneten Peter Pilz gegen R.s Branche, über NGOs wie Amnesty International, „die viel zu dick auftragen und generalisieren“. Und darüber, wie die Ergebnisse unserer Recherchen zu seiner Selbstwahrnehmung passen, denn: 2016 (neuere Daten liegen nicht vor) hat Österreich Militärgüter im Wert von 37 Millionen Euro in Staaten geliefert, die Krieg führen.

Als Laie fragt man sich, wie das möglich ist. Die geltenden Bestimmungen im Außenwirtschafts- und im Kriegsmaterialgesetz kann man bei kritischer Lesart nämlich auch so auslegen, dass Exporte in kriegführende Staaten wenigstens fragwürdig, vielleicht sogar unmöglich sein sollten. Österreichs Behörden legen die Bestimmungen zur Ausfuhr von Militärgütern offensichtlich großzügig aus. Aufzeichnungen der Bundesregierung zufolge wurden allein im Jahr 2016 entsprechende Waren im Wert von genau 37.658.593 Euro an Länder exportiert, die Krieg führen. Den herstellenden Firmen ist dabei rechtlich kein Vorwurf zu machen. Die Geschäfte erfolgten absolut legal. Weil die dafür verantwortlichen Ministerien die entsprechenden Genehmigungen erteilten.

Militärgüter an kriegführende Nationen

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Als Basis für die Definition, was Krieg ist und was nicht, zogen wir das Konfliktbarometer des anerkannten Heidelberger Instituts für Internationale Konfliktforschung (HIIK) heran. Die Ergebnisse des Jahres 2016 verglichen wir mit jenen Daten für Militärgüter-Exporte, die die Regierung in Wien im selben Jahr an die Europäische Union meldete. Sie werden in Österreich nicht veröffentlicht, liegen uns aber vor. Das Ergebnis:

Vom HIIK als Kriegsgebiete definiert wurden u.a. Mexiko, die Türkei, die Ukraine und der Jemen. An folgende, in ebendiese Konflikte verstrickte Nationen hat Österreich 2016 Militärgüter geliefert: Mexiko und die Türkei, die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), Katar und Saudi-Arabien (allesamt Parteien im Jemen-Krieg). Und: Die Ukraine und Russland; wobei Russland trotz zahlreicher Indizien dafür, dass das Gegenteil stimmt, offiziell nicht an den Kampfhandlungen in der Ostukraine beteiligt ist. Wer sich was in welchem Ausmaß liefern ließ, entnehmen Sie der interaktiven Karte.

Besonders gefragt waren in den genannten Empfängerländern 2016 militärische Landfahrzeuge und Handfeuerwaffen. Aber auch Munition, Maschinen zur Herstellung von Militärgütern aller Art und: Feuerleitsysteme für schwere Waffen. Die uns vorliegenden Daten unterscheiden allerdings nur sehr selten, ob ein Produkt (etwa eine Handfeuerwaffe) Kriegsmaterial oder „nur“ Militärgut ist.

Innen- und Wirtschaftsministerium entscheiden

Diese Unterscheidung ist jedoch wichtig, da der Export von Kriegsmaterial nach dem strengeren Kriegsmaterialgesetz genehmigt oder untersagt wird. Zuständige Behörde ist das Innenministerium.

Über die Ausfuhr von Militärgütern entscheidet hingegen das Wirtschaftsministerium nach dem etwas weiter gefassten Außenwirtschaftsgesetz.

Wenn also Glock-Pistolen von den Standorten Deutsch-Wagram (Niederösterreich) und Ferlach (Kärnten) in die Wüste der arabischen Halbinsel reisen sollen, dann muss das Unternehmen seinen Antrag dafür im Wirtschaftsministerium einbringen. Für Steyr-Mannlicher-Sturmgewehre aus Kleinraming (Niederösterreich) hingegen ist das Innenministerium zuständig: Solche Waffen gelten als Kriegsmaterial.

Und Kriegsmaterial „soll“ (von „darf“ ist im Gesetzestext keine Rede) laut Kriegsmaterialgesetz nicht in Regionen geliefert werden, in denen ein „bewaffneter Konflikt“ herrscht, oder in denen die Gefahr besteht, dass dieses Kriegsmaterial zur „Unterdrückung von Menschenrechten verwendet wird“.

Auch im Außenwirtschaftsgesetz gibt es Einschränkungen für die Exportgenehmigung von Militärgütern. Etwa bei einem „eindeutigen Risiko“, dass diese zum Zweck „interner Repression“ oder „Aggression gegen ein anderes Land“  benutzt werden könnten.

Wir gingen für uns davon aus, dass das unmöglich ist.
– Bernhard R., Ingenieur in der Rüstungsbranche

Bernhard R., der Ingenieur aus der Rüstungswirtschaft, ist überrascht. „Ich kann mir nicht erklären, wie diese Exporte auf Basis der Gesetze möglich waren.“ Sein Unternehmen habe wegen des Kriegs im Jemen nicht einmal angefragt, ob es in Länder wie Saudi-Arabien oder die Emirate liefern dürfe. „Weil wir davon ausgingen, dass das nicht geht.“ Die Zurückhaltung war allem Anschein nach unbegründet. Warum geht es also doch?

Wir sprachen zunächst mit dem Innenministerium und übermittelten der Behörde unsere Rechercheergebnisse. Nach Prüfung unseres Materials kam die Antwort aus der für Exportanträge für Kriegsmaterial zuständigen Abteilung „Sicherheitsverwaltung“. Demnach habe das Haus im Jahr 2016 keine Ausfuhren von Kriegsmaterial an die genannten Länder genehmigt. Bis auf eine Maschinenpistole, die jedoch sei an eine dafür berechtigte Privatperson gegangen. Das dokumentierte Feuerleitsystem – eigentlich Kriegsmaterial –, das an die Türkei ging, habe aus Komponenten bestanden, die eben nicht von der Kriegsmaterialverordnung abgedeckt würden.

Der Standpunkt des Innenministeriums lässt den Schluss zu, dass alle betroffenen Exporte vom Wirtschaftsministerium genehmigt wurden. Also legten wir auch dort unsere Erkenntnisse mit dem Ersuchen um Aufklärung vor. Die Antwort kam rasch. Sie fiel vorsichtig und ausweichend aus. Denn auch wenn das Wirtschaftsressort formell die nötigen Bescheide erlasse: „Bei Lieferungen in Krisenregionen wird de facto in einem anderen Ministerium entschieden“, teilte uns Wolfgang Schneider, Leiter der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit, mit. Und zwar im Außenministerium, das seinem Haus die nötigen Lagebeurteilungen für das jeweilige Bestimmungsland liefere.

Wir wollten wissen, wie diese Beurteilungen 2016 für Saudi-Arabien, die Emirate, Kuwait, Russland, die Ukraine, Mexiko und die Türkei ausfielen. Immerhin müssten diese Informationen im Wirtschaftsressort ja aufliegen. „Das fällt unter Datenschutz. Das muss das Außenministerium beantworten.“ Zwei schriftliche und zwei telefonische Anfragen ebendort blieben jedoch bis heute ohne Reaktion.

Jagd- und Sportwaffen als Erklärung?

Dass – neben dem Hauptprodukt militärische Landfahrzeuge – Handfeuerwaffen im Wert von 9,6 Millionen Euro in Kriegsregionen gingen, erklärt das Wirtschaftsressort so: „In die von Ihnen genannten Lieferungen fallen auch Jagd- und Sportwaffen für den Privatmarkt. Dieser Anteil könne durchaus hoch sein.“ Wie hoch, wollten wir wissen. Die Antwort: „Darüber führen wir keine Statistiken.“

Auch wenn die Ausfuhrstatistik keinen Aufschluss darüber gibt: Wenn laut Innenministerium 2016 kein Kriegsmaterial wie zum Beispiel Sturmgewehre in die genannten Länder ausgeführt wurde, dann dürfte der Großteil der in Kriegsregionen ausgeführten Handfeuerwaffen Behördenpistolen der Firma Glock sein. Unsere schriftliche Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen wurde nicht beantwortet.

Wobei die entscheidende Frage, nämlich wie es möglich ist, dass Militärgüter in die genannten Kriegsregionen gehen, nicht von Glock, sondern von den Behörden zu beantworten wäre. Die Unternehmen halten sich nur an die erlassenen Bescheide.

Weil die Antworten ausblieben oder unbefriedigend waren, machten wir uns selbst auf die Suche. Mit dem Ergebnis:

Die Entscheidung des Wirtschaftsministeriums ist zumindest kritikwürdig. Beispiel: Saudi-Arabien. Das Außenwirtschaftsgesetz bewertet Exportländer kritisch, in denen es zu „interner Repression“, „schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen“, zum „Verschwinden von Personen“, „willkürlichen Verhaftungen“ und Ähnlichem kommt. Zustände, die laut den anerkannten Berichten von Amnesty International für Saudi-ArabienRussland oder die Türkei durchaus in mehreren Punkten zutreffen.

Polizei ja, Militär nein. Oder umgekehrt

Die Entscheidung darüber, wohin man Militärgüter liefern kann, scheint also vor allem eines zu sein: Ermessenssache. Dieser Eindruck deckt sich jedenfalls teilweise mit der Analyse von Otfried Nassauer. Nassauer ist ausdrücklich rüstungskritischer Direktor des Thinktanks BITS (Berlin Information-Center for Transatlantic Security). Er sagt, „dass insbesondere die Frage nach der menschenrechtlichen Zulässigkeit in der juristischen Sprache praktisch aller europäischen Länder sehr dehnbar ist, viel zulässt“.

Tatsächlich muss laut österreichischem Recht ein „eindeutiges Risiko“ bestehen, dass genau die exportierten Güter zur Unterdrückung der Menschenrechte eingesetzt werden. Ein Ausschlusskriterium, das tausende Kilometer entfernt kaum auf Punkt und Beistrich durchzuargumentieren ist. Und deshalb große Spielräume zulässt. Weiters gibt es Fälle, in denen Lieferungen an das Militär eines Landes verboten sind, die gleichen Produkte an Sicherheitskräfte jedoch verkauft werden können. Oder umgekehrt.

Experte mahnt zu Realismus

Andererseits: Staaten haben auch Interessen. Strategische zum Beispiel. Oder wirtschaftliche. Oder politisch-diplomatische. Was manchmal schwer erklärbar, unlauter oder sogar schmutzig erscheint, kann einem Staat in strategischer Hinsicht nützlich sein.

Der Schweizer Heiko Borchert, der in Mitteleuropa mehrere Armeen – unter anderem auch das österreichische Bundesheer – in Rüstungs- und Technologiefragen berät, stößt bei seiner Arbeit fast täglich auf dieses Spannungsfeld. Das Dilemma aufzulösen, werde, glaubt er, wohl nie gelingen. Im Interview plädierte er für eine schonungslos offene und realitätsnahe Diskussion darüber, welche Güter man aus welchen Interessen wohin liefern dürfe. Oder eben nicht. Denn: „Nur die Verweigerung des Exports an und für sich ist kein politisch gestaltendes Instrument.“ (Mehr dazu im folgenden Video-Interview.)

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Man könnte auch argumentieren, dass der Staat Österreich gegenüber der heimischen Verteidigungswirtschaft in einer besonderen Verantwortung steht. Die Mittel, die dem Bundesheer für Beschaffungen zur Verfügung stehen, wurden im Lauf der vergangenen Jahre immer kleiner. Gleichzeitig kauft das österreichische Militär den Großteil seiner Güter im Ausland (siehe folgende Originalgrafik aus einem EU-Dokument).

Das bedeutet aber auch, dass für die österreichische Industrie Exporte lebensnotwendig sind. Die Branche setzt den Exportanteil ihres Geschäfts bei 90 Prozent an. Weil gleichzeitig auch der Staat ein strategisches Interesse am Erhalt dieses Wirtschaftszweigs im Sinne des Durchhaltevermögens in Krisenzeiten hat, kann man unterstellen, dass der gesetzlich vorhandene Ermessensspielraum für Exportgenehmigungen aus genau diesen Gründen auch ausgeschöpft wird.

Bernhard R., unser Gesprächspartner aus der Rüsrtungsindustrie, der mit uns im Rahmen eines vertraulichen Treffens über die öffentliche Darstellung seiner Branche spricht, sieht sich dadurch bestätigt. „Nein“, sagt er und inhaliert tief den ersten Zug einer neuen Zigarette. „Wir verstoßen nicht öfter als andere Branchen gegen Gesetze. Wir produzieren nur eben Güter, von denen man öfter als bei anderen vermutet, dass sie nur illegal exportiert werden könnten.“

Die – für viele wohl unerhörte – Frage, die es zu stellen gilt, lautet also: Ist die Rüstungsindustrie sauberer als ihr Ruf? Offenbar ja.

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Wir versuchten, die Sache zu objektivieren. Militärgüter und Kriegsmaterial ohne Genehmigung ein-, aus- oder durch Österreich zu führen, ist eine Straftat. Also begannen wir, Daten über staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren, vor allem aber gerichtliche Verurteilungen zu den Tatbeständen nach Kriegsmaterial- und Außenwirtschaftsgesetz (bis 2012 hieß es Außenhandelsgesetz) zu erheben. Das Ergebnis: Seit 2008 sind 223 Ermittlungsverfahren nach dem Kriegsmaterialgesetz dokumentiert. 25 Personen wurden schuldig gesprochen.

Wie „schmutzig“ ist die Branche?

Über die Beteiligung von österreichischen Unternehmen sagen diese Zahlen jedoch noch nichts aus. Deshalb recherchierten wir bei allen betroffenen Landesgerichten, um die Sachverhalte zu den Schuldsprüchen zu erheben. Und stießen dabei meistens erneut auf eine Mauer, die hierzulande viele andere Behörden umgibt: „Datenschutz“, hieß es zum Beispiel in Korneuburg. Jedenfalls: Zentral und elektronisch abrufbar sind Informationen dazu nicht.

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Schließlich durchsuchten wir mehrere Mediendatenbanken. Die Hoffnung: Weil illegale Waffenexporte automatisch das Interesse von Journalisten auf sich ziehen, ist die Chance groß, dass Fälle mit Industriebeteiligung in der Presse auftauchen würden.

Tatsächlich fanden wir vieles, aber keine verurteilten Industrievertreter. Unter den Schuldigen waren Jäger, die ohne Lizenz Waffen an ausländische Waidmänner verkauften, ein international gesuchter Waffenhändler, für den Österreich nur Zwischenstation war, ein Unteroffizier des Bundesheers, der illegal Lagerbestände verkaufte, und ein Ehepaar, das dem Sohn zur Hochzeit in der Türkei eine Maschinenpistole mitbringen wollte, mit der Waffe im Gepäck aber auf dem Flughafen Wien-Schwechat von den Behörden gestoppt wurde. Bei der Urteilsverkündung wurde der Richter mit den Worten zitiert: „Auf eine Hochzeit, bei der die Gäste mit der Maschinenpistole anreisen, will ich nicht eingeladen werden.“

Alle anderen waren „einfache“ Kriminelle, die – zum Beispiel – mit automatischen Waffen oder Handgranaten erwischt wurden. Oder Sammler. Aber natürlich: Über das Dunkelfeld sagt die Recherche nichts aus.

Weil ihre Produkte zum Töten gemacht sind
– Friedensforscher Pieter Wezeman auf die Frage, warum die Rüstungsbranche einen schlechten Ruf hat

Woher kommt er also, der schlechte Ruf von Unternehmen aus der Branche? „Weil ihre Produkte zum Töten gemacht sind“, sagt Pieter Wezeman, Wissenschaftler beim Friedensforschungsinstitut SIPRI in Stockholm.
Weil für viele vermeintliche Fehler der Industrie eigentlich die Politik verantwortlich ist, glaubt hingegen Heiko Borchert, verteidigungspolitischer Berater aus Luzern in der Schweiz. Oder durch mediale Fehlinterpretation, wie Reinhard Marak, Leiter der Sparte Verteidigungswirtschaft in der Wirtschaftskammer auf der Rüstungsmesse in Paris sagte.

Lauter Standpunkte, mit denen Bernhard R., unser Gesprächspartner und Ingenieur aus der Branche, im Stammtisch-Gespräch gut leben kann. Er sagt:

„Wir alle wissen, dass wir kein Spielzeug herstellen. Ich persönlich schlafe deshalb nicht schlecht. Die meisten von uns glauben daran, dass unsere Produkte immer aus berechtigten Interessen nachgefragt werden. Es kommt halt stets darauf an, von welcher Seite man das betrachtet.“

Addendum Artikelserie zur Rolle Österreichs am Rüstungsmarkt: 

Die Einleitung auf SPARTANAT: Österreichs Rolle im Rüstungsgeschäft: Schaffen Waffen Frieden?

Teil 1: Wen Österreich beliefert

Teil 2: Österreichs Bundesheer will für EU und NATO Kampfstoffe aufspüren

Teil 3: Im Kontext: Rüstung Rot-Weiß-Rot – Waffen für den Frieden?

Teil 4: Der österreichische Rüstungskomplex

Teil 5: Kriegsführung 3.0: Ersetzen Roboter bald Soldaten?

Teil 6: Wie Österreich Militärgüter in Kriegsregionen liefert

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ADDENDUM im Internet: www.addendum.org