Muss die Geschichte des deutschen Söldnertums neu geschrieben werden? Von Kongo-Müller zu Jemen-Achim? Oder ist das Jemen-Abenteuer, weswegen gerade zwei Deutsche in Haft genommen wurden – Arend-Adolf G. (60) und Achim A. (64) – gar ein „Terror-Kommando“ (BILD) oder eher der feuchte Wohlstandstraum deutscher Pensionisten im vielzitierten „Unruhestand“, die sich als Angestellte von Saudi-Arabien bei der Befriedung des Jemen – HIER eine kurze Geschichte des Bürgerkrieges – fürstlich entlohnen lassen wollen? Wir wissen es nicht. Die zwei hatten schon sieben Mann ihrer 150 Mann starken Truppe angesprochen, die siegreich gen Jemen ziehen sollten, wo mindestens 150.000 Menschen mit Houthis, Saudi-Arabien, al-Qaida und dem Islamischen Staat als Parteien am Bürgerkriegen sind.

Wir dokumentieren hier die Stellungnahme des Generalbundesanwaltes zur Verhaftung:

Festnahme wegen des dringenden Tatverdachts der versuchten Gründung einer terroristischen Vereinigung

Ausgabejahr2021
Datum20.10.2021

Festnahme wegen des dringenden Tatverdachts der versuchten Gründung einer terroristischen Vereinigung

Die Bundesanwaltschaft hat in den frühen Morgenstunden des heutigen Tages (20. Oktober 2021) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 18. Oktober 2021

den deutschen Staatsangehörigen Arend-Adolf G. sowie
den deutschen Staatsangehörigen Achim A.

im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald sowie in München durch Spezialkräfte der Bundespolizei festnehmen lassen. Zudem wurde in München sowie im Landkreis Calw die Durchsuchung der Wohnungen der Beschuldigten veranlasst. Darüber hinaus wurden in Baden-Württemberg und Bayern Räumlichkeiten von vier nicht tatverdächtigen Personen durchsucht. Die polizeilichen Ermittlungen werden durch das Bundeskriminalamt geführt.

Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, als Rädelsführer versucht zu haben, eine terroristische Vereinigung zu gründen (§ 129 Abs. 2, § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4, §§ 22, 23, 25 Abs. 2 StGB).

In den Haftbefehlen wird den Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Arend-Adolf G. sowie Achim A. fassten Anfang 2021 den gemeinsamen Entschluss, eine unter ihrem ausschließlichen Kommando stehende Söldnertruppe aufzustellen. Primäre Triebfeder zu diesem Vorhaben war bei den beiden Beschuldigten die Aussicht auf einen angestrebten monatlichen Söldnerlohn von rund 40.000 Euro für jedes Mitglied der Einheit.

Nach den Plänen der Beschuldigten sollten der von ihnen aufgestellten paramilitärischen Einheit zwischen 100 und 150 Mann angehören, bei denen es sich vor allem um ehemalige Angehörige der Bundeswehr oder frühere Polizisten handeln sollte. Die beiden Beschuldigten waren in der Vergangenheit selbst Soldaten der Bundeswehr und verfügen daher über militärische Kenntnisse und Fähigkeiten. Der nach dem gemeinsamen Tatplan für die Anwerbung und Rekrutierung der Söldner zuständige Arend-Adolf G. nahm bereits mit mindestens sieben Personen Kontakt auf, um diese für ihr Vorhaben zu gewinnen. Nach erfolgreicher Aufstellung ihrer Söldnertruppe wollten die beiden Beschuldigten durch Kampfhandlungen in den im Jemen herrschenden Bürgerkrieg eingreifen. Arend Adolf G. sowie Achim A. wollten das Bürgerkriegsgebiet „befrieden“ und Friedensverhandlungen zwischen den Huthi Rebellen und der jemenitischen Regierung erzwingen.

Hinsichtlich des Einsatzes im Jemen war den beiden Beschuldigten bewusst, dass die von ihnen zu befehligende Einheit bei ihrem Einsatz zwangsläufig auch Tötungshandlungen werde ausführen müssen. Zudem rechneten sie damit, dass im Zusammenhang mit Kampfhandlungen auch Zivilisten getötet und verletzt werden würden. Über den konkreten Einsatz im Jemen hinaus hatten die Beschuldigten mittelfristig geplant, die Einheit als sogenanntes privates Militärunternehmen zu betreiben und auch für Einsätze in anderen Konflikten zur Verfügung zu stehen.

Die Finanzierung des Vorhabens sollte nach der Vorstellung der Beschuldigten durch Dritte, vorzugsweise Saudi-Arabien, erfolgen. Vor diesem Hintergrund versuchte Achim A. über einen längeren Zeitraum hartnäckig, in einen Dialog mit Verantwortungsträgern der Regierung Saudi-Arabiens zu treten. Insbesondere bemühte er sich auf vielfältige Weise, einen Kommunikationskanal zu und mit saudi-arabischen Regierungsstellen zu etablieren sowie einen Besprechungstermin für die Unterbreitung ihres Angebots zu erhalten. Diese Bemühungen blieben allerdings allesamt erfolglos, weil die kontaktierten staatlichen Stellen Saudi-Arabiens gegenüber den Beschuldigten keinerlei Reaktionen zeigten. Dennoch gaben die beiden ihr Vorhaben nicht auf. Die angestrebte Gründung einer terroristischen Vereinigung konnte bislang nicht umgesetzt werden.

Die Beschuldigten werden im Laufe des heutigen Tages (20. Oktober 2021) dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt, der über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Am gleichen Tag noch wurde der Haftbefehl ausgestellt.

DER GENERALBUNDESANWALT im Internet