Ausschluss C.G. Haenels von der Sturmgewehrausschreibung: Von der Nichtigkeit des geltend gemachten Patents ist auszugehen, sagt Haenel ist der neuesten Erklärung.

•  BAAINBw offensichtlich über Nichtigkeit im Bilde
•  Ausschluss von C.G. Haenel ist unzulässig

Durch ein Vorabinformationsschreiben vom 2. März wurde C.G. Haenel durch das BAAINBw vom Ausschreibungsverfahren „Projekt System Sturmgewehr“ ausgeschlossen. Eine angebliche Verletzung eines Patents von Heckler & Koch wurde als Grund angeführt. Gegen diese Entscheidung hat C.G. Haenel am 4. März Rüge erhoben.

Von der Nichtigkeit des geltend gemachten Patents ist sicher auszugehen.

Das angebliche Patent, das kein Patent ist

Bei dem angeblich verletzten Patent von Heckler & Koch handelt es sich um das Patent EP 2018 508 B1.

Gemäß Definition [0014] im Patent ist Aufgabe der Erfindung die Waffe gegen etwaige Funktionsstörungen robuster zu machen, insbesondere Störungen aufgrund eines etwaigen Aufenthalts im Wasser oder einer anderen Flüssigkeit. (Aufmacherbild oben: niederländische Kampfschwimmer mit HK416 beim Auftauchen)

Das HK416 A8 – der Kandidat von Heckler & Koch für die Bundeswehr

Im Heckler & Koch Patent abgebildet (Abbildung 1) sind eine zentrierte Bohrung (COLT M4 Standard und nicht explizit als Erfindung angesprochen), drei dezentrale Bohrungen (Nr 56, 58, 60,) im sogenannten Puffergehäuse (s. Abbildung 1) sowie zwei Bohrungen auf der Unterseite des Puffergehäuses (Abbildung 2) dargestellt.

Die MK 556 wurde hinsichtlich des Puffergehäuses jedoch mit dem Konstruktionsstandard des Gewehrs COLT MA4 an die Bundeswehr geliefert. Dieser Standard des Unternehmens COLT existiert seit 1994 und wird von zahlreichen Herstellern genutzt. Gemäß Standard verfügt die MK 556 über eine zentriert sitzende Bohrung des Puffergehäuses (Abbildung 3). Es sind keine Bohrungen auf der Unterseite des Puffergehäuses vorhanden. Darüber hinaus arbeitet das

MK 556 zur Gewährleistung der Over the Beach-Fähigkeit mit einer völlig anderen technischen Lösung zur Ableitung des eintretenden Wassers als das maßgebliche Patent von Heckler & Koch.

Das COLT M4 wurde bereits ab 1994 bei Streit- und Sicherheitskräften eingeführt. Aus der weiten Verbreitung resultierte eine von den NATO-Staaten gewünschte Komponentenaustauschbarkeit zwischen verschiedenen Herstellern, die millionenfach als Industriestandard genutzt wird. Die zentrierte Bohrung wurde von zahlreichen Herstellern übernommen und wird deshalb heute auch als COLT-Standard bezeichnet.

Der MK556 ist der Kandidat von Haenel

Das MK 556 konnte mit COLT-Standard und der eigenentwickelten zusätzlichen technischen Lösung den Over the Beach-Test vollumfänglich bestehen. Zusatzbohrungen waren nicht benötigt.

Nichtigkeit des Patents ist offenbar bekannt   

Laut übereinstimmenden Medienberichten soll das BAAINBw ein drittes Gutachten eingeholt haben, das sich mit der Nichtigkeit des Patents auseinandersetzt. Die Gutachter kamen in der Tat wohl zu dem Ergebnis, dass das Patent nichtig ist. Trotz Aufforderung wurde das Ergebnis dieses Gutachtens bislang nicht mit C.G. Haenel geteilt. Dies wäre allerdings für eine umfassende Stellungnahme zum angedrohten Ausschluss erforderlich gewesen.

Allerdings hat das BAAINBw auch nicht bestritten, dass besagtes Gutachten zur Nichtigkeit des Patents vorliegt. Folglich muss davon ausgegangen werden, dass ein entsprechendes Gutachten tatsächlich existiert und die Nichtigkeit des Heckler & Koch Patents der Behörde bekannt ist.

Vor diesem Hintergrund ist ein Ausschluss von C.G. Haenel erst recht unbegründet.

Ausschluss des erfolgreichen Ausschreibungsprodukts wider besseres Wissen

C.G. Haenel hat die Ausschreibung im September 2020 berechtigt gewonnen, da das beste Gesamtpaket vorgelegt wurde. Nachfolgend zum positiven Entscheid des BAAINBw hat das Unternehmen viel Mühe darauf verwandt, Folgefragen zur umfänglich in Suhl gegebenen Fertigungskapazität und der Eigentümerstruktur des Unternehmens in Abgrenzung zum Investor Caracal aus den Vereinigten Arabischen Emiraten zur allgemeinen Zufriedenheit zu beantworten.

Nun sind wir mit angeblichen Patentrechtsverletzungen konfrontiert, deren Nichtigkeit den Behörden offensichtlich bekannt ist, und werden uns mit der gleichen Sorgfalt und dem gleichen Engagement dafür einsetzen, die fabrizierten Anschuldigungen aus der Welt zu räumen.

HAENEL DEFENCE im Internet: www.cg-haenel.de/defence_de

HECKLER & KOCH im Internet: www.heckler-koch.com

Die Bundeswehr im Internet: www.bundeswehr.de

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