Ein Unternehmen ist sauer. Ein wichtiges Produkt kommt nicht aus den Schlagzeilen, der Kunde hat lauter „Geheimberichte“, die an die Medien geleaked werden. Es gibt Gerüchte und Meinungen, statt Fakten und Tatsachen. HIER der SPARTANAT Artikel zu den aktuellen Vorgängen um des HK G36. Nach langem Schweigen hat nun Heckler & Koch selbst auf die vermeintlichen Anwürfe gegen das G36, dass es heiß werde und nicht genau schieße, reagiert. Wir dokumentieren Euch hier das aktuelle Statement des Oberndorfer Waffenherstellers, der Vermutungen und Unterstellungen ausräumt:

Heckler & Koch fordert unabhängige Aufklärung der Unregelmäßigkeiten bei Bundeswehr-Untersuchungen

Heckler & Koch fordert unabhängige kriminaltechnische Untersuchung aller G36-Versuche der Bundeswehr durch das Bundeskriminalamt

Waffen- und munitionstechnische Grundsätze bei Bundeswehr-Untersuchungen ignoriert

Heckler & Koch stellt Kampfwertsteigerungsoptionen für G36 vor

Heckler & Koch begrüßt den erklärten Willen des Bundesministeriums der Verteidigung, den bislang gegen das Unternehmen erhobenen Vorwürfen mit weitreichenden Folgen für unsere technische Reputation eine substantielle Untersuchung folgen zu lassen. Nebulöse Vorwürfe schaden nicht nur dem Ruf unseres Unternehmens, sondern verunsichern vor allem unsere Soldatinnen und Soldaten im Einsatz und unterminieren die Glaubwürdigkeit unserer Einsatzkräfte gegenüber Deutschlands Alliierten.

Weiterhin bedauern wir, dass unser Unternehmen bis heute durch keine Stelle innerhalb der Bundeswehr zu den Vorgängen kontaktiert oder gar informiert wurde, obwohl wir zu jedem Zeitpunkt den offenen und konstruktiven Dialog angeboten haben. Es ist bislang nicht konkretisiert worden, unter welchen Bedingungen und mit welchen Vorgaben die Tests des G36 durchgeführt worden sein sollen. Uns liegen keine Hinweise vor, dass Soldatinnen und Soldaten wegen mangelnder Schusspräzision des Gewehrs G36 in Gefahr geraten sind. Es gilt unverändert, dass eine erhöhte Erwärmung des G36 nicht zu Funktionsstörungen oder gar dem Ausfall der Waffe führt. Die Materialbeschaffenheit des durch die Bundeswehr erprobten Gewehres HK50, das 1995 unter der Bezeichnung G36 eingeführt wurde, war dem Bund jederzeit bekannt. Die nun diskutierten angeblichen Mängel, wie sie hier den vergleichsweise wenigen Kampfeinsätzen der Bundeswehr zugeschrieben werden, hätten bei anderen Truppen, die an verschiedenen Orten im Kampfeinsatz stehen, sehr viel früher auftreten und bekannt werden müssen – dies ist jedoch nicht der Fall.

Die Auswertung der Heckler & Koch aus den Medien bekannt gewordenen Informationen macht u. a. deutlich, dass die derzeitige Diskussion wenig zur Klärung des Sachverhalts beiträgt. Aus Sicht von Heckler & Koch gibt die jüngste Einsetzung einer internen Kommission des Bundesministeriums der Verteidigung Anlass zur Sorge, dass eine unabhängige und glaubwürdige Prüfung und Aufklärung aller Vorgänge der seit fünf Jahren in der Bundeswehr andauernden Diskussion um das G36 schwerlich möglich sein wird. Mitglieder der Kommission sind aufgrund ihrer Nähe zur Bundeswehr nicht unabhängig und haben sich zum Teil bereits negativ in der Öffentlichkeit zum G36 geäußert. Angesichts der jüngsten öffentlichen Stellungnahmen des Bundesministeriums der Verteidigung zum Gewehr G36 sowie des bislang unklaren Mandats der angekündigten Untersuchung erscheinen die Bedingungen für eine transparente und faktenbasierte Arbeit der nun eingesetzten internen Kommission unzureichend.

Heckler & Koch fordert daher eine vom Bundesministerium der Verteidigung unabhängige Prüfung und Aufklärung aller Vorgänge bezüglich der G36-Thematik, sowie die kriminaltechnische Überprüfung aller erhobenen Vorwürfe und angeblichen Fachexpertisen durch das Bundeskriminalamt.

Angesichts unserer unternehmerischen Verantwortung als Arbeitgeber von mehr als 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehen wir uns vor diesem Hintergrund inzwischen dazu gezwungen, Amtshaftungsansprüche gegen den Bund wegen der bei Heckler & Koch in den vergangenen Jahren eingetretenen und fortwährenden Rufschädigung und Kreditgefährdung zu prüfen. Diese resultieren nach unserer Auffassung seit dem Jahr 2011 aus den fehlerhaften und einseitigen Versuchsdurchführungen der Bundeswehr zum G36 und den diesbezüglich immer wieder illegal an die Presse lancierten negativen „Geheimberichten“(1).

Heckler & Koch sieht hier Anhaltspunkte für eine Haftung des Bundes, da diese Sachverhalte offenbar auf unzureichende bzw. fehlende Dienst- und Fachaufsicht nachgeordneter Bundeswehr-Dienststellen, insbesondere der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition 91 (WTD 91) sowie des Wehrwissenschaftlichen Instituts für Werk- und Betriebsstoffe (WIWeB), zurückzuführen sind. Unter anderem wurden die verwaltungsrechtlichen Grundsätze zum so gennannten „bösen Schein“(2) nicht eingehalten. Zudem hat die wiederholte Publikation vertraulicher bzw. im Rahmen des Geheimschutzes eingestufter Unterlagen mit teilweise offensichtlich vorläufigen Ergebnissen nicht abgeschlossener Prüfungen, gravierende Lücken in der Datensicherheit des Bundes offenbart.

Darüber hinaus ist die gerichtliche Erzwingung der Herausgabe sämtlicher Erprobungsunterlagen der Bundeswehr zum G36 an Heckler & Koch aufgrund vertraglicher Nebenpflichten derzeit Prüfungsgegenstand.

Zu den aus dem jüngsten Prüfungsbericht der Bundeswehr öffentlich gewordenen vorläufigen Ergebnissen stellt Heckler & Koch fest:

Aus verschiedenen Medienberichten, u. a. aufgrund von Aussagen im Rahmen der Bundespressekonferenz vom 01.04.2015, kann abgeleitet werden, dass in den neuerlichen Vergleichsuntersuchungen nicht mehrere, sondern lediglich eine Waffe besser abgeschnitten haben soll als das G36.

So war den Aussagen im Rahmen der Bundespressekonferenz vom 01.04.2015 zu entnehmen, dass die Waffen, welche besser als das G36 abgeschnitten haben, ebenfalls von Heckler & Koch stammen sollen.(3) Da Heckler & Koch jedoch im Kaliber 5.56mm NATO nur eine weitere moderne Gewehrplattform anbietet und sich der Vergleich mit Gewehren in anderen Kalibern schon aus physikalischen Gründen verbietet, erschließt sich nicht, wie das G36 gleich gegen mehrere andere HK-Produkte schlechter abgeschnitten haben soll. Tatsächlich ist aufgrund des Kalibers 5.56mm NATO nur die HK-Waffenplattform HK416 in der Sturmgewehrversion mit dem Gewehr G36 vergleichbar. Somit kann mit dem HK416 faktisch nur eine einzige HK-Waffe in den jüngsten Tests gemäß der Heckler & Koch im Detail unbekannten „neuen“ Laborszenarien besser abgeschnitten haben als das G36.

Hierzu ergeben sich aus unserer Sicht folgende weitere Feststellungen und Erwägungen:

Die Bundeswehr hatte im Rahmen der gegenständlichen Untersuchungen für Vergleichsbeschüsse im Zeitraum ca. Ende 2014/Anfang 2015 bei Heckler & Koch Testwaffen des Typs HK416 angefragt. Aufgrund des amtsseitigen faktischen Ausschlusses von Heckler & Koch von den neu angesetzten Untersuchungen und aufgrund des verwaltungsrechtlichen sogenannten „bösen Scheins“ bzgl. der durchführenden Personen und Institutionen, sah sich Heckler & Koch bereits Ende 2014 dazu veranlasst, diese Untersuchungen nicht zu unterstützen und somit auch keine Testwaffen des Typs HK416 zu liefern.

Aus diesen Fakten kann abgeleitet werden, dass der Bundeswehr für ihre jüngsten Tests keine HK416-Testwaffen der neuesten Modellreihe (HK416A5 und HK416A6) zur Verfügung standen. Ebenfalls ist anzunehmen, dass zur Durchführung dieser Tests auf alte Modelle des Typs HK416 aus dem Bestand der WTD91 zurückgegriffen wurde, welche Heckler & Koch im Jahre 2011 im Zuge der Bundeswehr-Ausschreibung „G26“ unter der Typenbezeichnung „HK416Bw“ geliefert hatte.

Beim Gewehr „HK416Bw“ handelt es sich um eine Sonderwaffe in Form eines leichten Maschinengewehres, nicht – wie beim G36 – um ein Standard-Sturmgewehr,4 das nach speziellen Anforderungen konzipiert wurde. Daher wurde die Waffe insbesondere mit einem Rohr ausgestattet, welches in seinen Außenabmessungen nahezu identisch ist mit denen des Bundeswehr-Maschinengewehres MG4, wie unten stehende Vergleichsgrafiken verdeutlichen.

In der Gesamtschau lassen diese Fakten keinen anderen Schluss zu, als dass der Vergleich des G36 mit dem leichten Maschinengewehr HK416Bw waffentechnisch unzulässig ist. Somit ergibt sich aus den jüngsten Tests der Bundeswehr, dass das G36 als Standard-Sturmgewehr die Waffe sein muss, welche auch in den neuen Laborszenarien am besten abgeschnitten haben muss.

Folglich sind keine technisch begründbaren Defizite des G36 als Standardsturmgewehr im Rahmen des so genannten „Waffenmixes“ der Infanteriegruppe in der Bundeswehr zu erkennen. Der Öffentlichkeit hingegen wird aktuell suggeriert, es existierten gleich mehrere Sturmgewehre am Markt, welche dem G36 in bestimmten taktischen oder klimatischen Szenarien angeblich überlegen seien – tatsächlich ist es nur ein einziges Modell, und dieses ist kein Sturmgewehr; sondern ein leichtes Maschinengewehr mit Magazinzuführung und – abgesehen vom äußeren Erscheinungsbild – in keiner Weise mit einem Standardsturmgewehr vergleichbar.

Vor diesem Hintergrund ist die Tatsache besonders auffällig, dass eine Kampfwertsteigerung des G36 von Seiten der Bundeswehr bisher nicht thematisiert wird. Gleichwohl behauptet das Bundesministerium der Verteidigung öffentlich, die neuesten Untersuchungen hätten eine einsatztaktische Fähigkeitslücke offengelegt, welche nun geschlossen werden müsse. Die bisher öffentlich zugänglichen Informationen legen dem gegenüber nahe, dass alleine der Austausch des aktuellen G36-Rohres gegen ein solches mit größeren Außendurchmessern bzw. einer größeren Masse die in den neuen Laborszenarien angeblich aufgetretenen Treffleistungsreduzierungen eliminiert.5

Die Theorie, dass der Werkstoff bzw. die Werkstoffkombination des G36-Gehäuses die Ursache aller Probleme darstellten, taugt gleich in mehrerer Hinsicht nicht als Argument gegen eine Kampfwertsteigerung des G36 A1/A2 mittels Rohraustausch. Diese fragwürdige These zum Werkstoff des G36-Gehäuses wird tatsächlich nur von drei Mitarbeitern der WTD91 und des WIWeB originär vertreten.

Hierbei handelt es sich außerdem um genau jene Personen, welche von Ende 2011 bis Ende 2013 als Grund für eine Streukreiserweiterung des G36 im heißgeschossenen Zustand ebenfalls die angeblich mangelhafte Werkstoffausführung des G36 behauptet hatten, bis Ende 2013 durch unabhängige Stellen nachgewiesen wurde, dass die mangelhafte Munition eines Herstellers die Ursache war.

Die fraglichen Mitarbeiter wurden für diese Fehlexpertisen niemals zur Rechenschaft gezogen. Stattdessen teilte das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) Ende 2014 gegenüber Heckler & Koch mit, dass diese Mitarbeiter Ende 2014 durch das BAAINBw – mit Wissen des Bundesministeriums der Verteidigung und wiederum unter Außerachtlassung des verwaltungsrechtlichen „bösen Scheins“ – im Rahmen der jetzt medial thematisierten Untersuchungen mit gleichartigen Versuchen und somit auch der Überprüfung ihrer eigenen Untersuchungsergebnisse beauftragt würden.

Heckler & Koch geht davon aus, dass aufgrund zwingender beschaffungsrechtlicher Vorschriften, wonach jede einsatztaktische Fähigkeitslücke mit dem jeweils kostengünstigsten technischen Lösung zu schließen ist, eine Kampfwertsteigerung des G36 immer vorrangig vor der Beschaffung eines neuen Gewehrsystems zu prüfen ist. Im Falle des Unterlassens dieser technischen bzw. beschaffungsseitigen Überprüfung geht Heckler & Koch von einer strafrechtlichen Untreue zum Nachteil des Bundes durch die verantwortlichen Beamten und Soldaten der Bundeswehr aus. Heckler & Koch würde eine solche Verfehlung unmittelbar nach Bekanntwerden bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige bringen.

In der aktuellen Debatte wird auch die Tatsache kaum erwähnt, dass sich die Masse der mittlerweile ca. 170.000 verbliebenen G36-Gewehre in der Bundeswehr6 auf einem technischen Stand befindet, welcher ca. 12-20 Jahre alt ist und somit weit hinter denjenigen einsatztaktischen Möglichkeiten zurückbleibt, die nach heutigem Stand der Technik realisierbar wären.

Insofern ist es besonders bedauerlich, dass in der Bundeswehr seit mindestens 2007 mehrere Anläufe gescheitert sind, eine Konfiguration für die Kampferwertsteigerung der G36-Standardwaffen zu definieren, welche zuletzt unter der Projektbezeichnung „G36 Basiswaffe lang“ in der Bundeswehr geführt wurde. Es stellt sich insbesondere die Frage, warum die Bundeswehr im Rahmen dieses laufenden Kampfwertsteigerungsprojekts in den vergangenen fünf Jahren gegenüber Heckler & Koch keine technische Spezifikation formuliert hat, welche die angeblichen neuen Forderungen berücksichtigt, die als „Defizite“ des G36 dargestellt werden.

Für den Fall, dass sich nach Bekanntwerden der abschließenden Untersuchungsergebnisse wegen seit Einführung des G36 veränderter Einsatzszenarien tatsächlich eine „Fähigkeitslücke“ bestätigen sollte, bietet Heckler & Koch zu jedem Zeitpunkt eine Anpassung im Sinne der „Kampfwertsteigerung“ an. Diese ließen sich auch entsprechend für die G36-Kurzversionen (G36k) realisieren.(7)

Heckler & Koch hat darüber hinaus mit dem HK416A6 auch eine neue Version der Gewehrplattform HK416 im Angebot, welches speziell für Nutzergruppen konzipiert wurde, die ein leichtes Maschinengewehr mit Magazinzuführung gegenüber einem solchen mit Gurtzuführung vorziehen, sofern die einsatztaktische Priorität auf der Austauschbarkeit von Magazinen zwischen den Standard-Sturmgewehr-Schützen und den leichten Maschinengewehrschützen liegt.

Heckler & Koch wird die beiden kampfwertgesteigerten Versionen des G36, sowie das HK416A6 allerdings nur von der Bundeswehr unabhängigen Untersuchungsinstituten zur Verfügung stellen, welche auf Basis der dann durch den Bund rechtsverbindlich und abschließend zu definierenden „neuen“ einsatztaktischen Forderungen prüfen werden. Andernfalls wäre eine erneute Änderung der Versuchsparameter während der laufenden Versuche zum Nachteil von HK-Produkten zu befürchten.

Weiterhin suggeriert die aktuelle Debatte, dass die Treffleistung primär oder ausschließlich eine Frage der Waffenkonfiguration sei. Munition wird als unerheblicher oder zu vernachlässigender Faktor dargestellt. Diese Darstellung geht jedoch an der technischen und taktischen Realität vorbei.

Ebenso verhält es sich mit Treffleistungsdiskussionen in der Bundeswehr. Während die US-Streitkräfte bereits während des Vietnam-Konfliktes Mitte der 1960er Jahre Präzisionsmunition im Kaliber 7.62mm NATO einführten und dies dann kurz nach Beginn des Afghanistan-Krieges im Jahr 2002 auch im Kaliber 5.56mm NATO (dem Kaliber des G36) vollzogen, hat die Bundeswehr bis heute keinerlei Ansätze oder gar Projektierungen zur Realisierung einer militärischen Präzisionspatrone im Kaliber 5.56mm NATO unternommen. Dies ist umso unverständlicher, als dass seit dem Jahr 2003 in mehreren Zusammenhängen im Rahmen von Gewehrprojekten eine erhöhte Treffleistung durch die Truppe, u. a. das Kommando Spezialkräfte (KSK), gefordert worden war, für die zwar immer die waffenseitigen Voraussetzungen vorhanden waren, deren Realisierung aber dann stets munitionsseitig scheiterte. Bekannte Beispiele sind u. a. das KSK-Projekt „G36-Sniper“ und das „Präzisionsgewehr G28“. Es ist insofern ebenso bemerkenswert wie bedauerlich, dass die Bundeswehr zwar offensichtlich stets überdurchschnittliche Treffleistungen wünscht, bzgl. der Themas „Präzisionsmunition“ aber keine Lernkurve vorhanden zu sein scheint; ähnliche Phänomene sind bei den Optiken auf Standard-Sturmgewehren im Zusammenhang mit diesen weit überdurchschnittlichen Treffleistungsforderungen zu beobachten.

Betrachtet man die G36-Debatte im Gesamtkontext des aktuellen Ausrüstungsstandes der Bundeswehr, ist festzustellen, dass die Bundeswehr bei einer Friedensstärke von ca. 180.000 Soldaten und einer Mobilmachungsstärke von ca. 250.000 Soldaten gerade einmal 170.000 Sturmgewehre G36 im Bestand hat.

Zum Vergleich: während des Kalten Krieges bis 1990, hatte die Bundeswehr eine Mobilmachungsstärke von ca. 500.000 Soldaten und einen Bestand von 2 Mio. Sturmgewehren.

Es waren somit während des Kalten Krieges für jeden Soldaten drei Ersatzgewehre vorhanden, während heute noch nicht mal für jeden Soldaten ein Gewehr vorhanden ist.

Abschließend wenden wir uns an die Soldatinnen und Soldaten im Einsatz:

Bitte lassen Sie sich von der gegen Heckler & Koch inszenierten Kampagne nicht verunsichern.

Solange Sie die Grundregeln des infanteristischen Feuerkampfes mit einem Sturmgewehr gemäß der gültigen Vorschriften der Bundeswehr befolgen, können Sie sich auf Ihr G36-Sturmgewehr jederzeit verlassen.

Pressestelle

Heckler & Koch GmbH

 

Anmkerkungen:

1 Vgl. „Bild“ vom 25.04.2012, Seite 2, Beitrag „Versagt das deutsche Sturmgewehr im Kampfeinsatz“ – Zitat: „Bild liegen jetzt Geheimdokumente vor, die zeigen, wie brisant die Bundeswehr die Probleme mit dem G36 einschätzt.“

Vgl. „Der Spiegel“ vom 16.09.2013, Seite 48, Beitrag „Auf Handwärme abkühlen“ – Zitat: „So berichten sie im Juli vergangenen Jahres in ihrem Abschlussbericht zu den weiteren Untersuchungen am G36 (Projekt-Nr.: R1/0000009844; „VS-Vertraulich)“, dass die beim Schießen entstehende Wärme vom Rohr in den die Haltebuchsen umgebenden Kunststoff übergeht.“

Vgl. „Stern“ vom 04.07.2014, Beitrag „Was de Maiziére verschwiegen hat.“ – Zitat: „Es waren Probleme, die im Beamtenapparat des Thomas de Maiziére seit geraumer Zeit bekannt waren, die vom Verteidigungsministerium bis heute abgestritten wurden – und deren Brisanz ein geheimer Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) jetzt bestätigt.

2 Vgl. Rechtsgedanke des 㤠21 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) РBesorgnis der Befangenheit

(1) Liegt ein Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen, oder wird von einem Beteiligten das Vorliegen eines solchen Grundes behauptet, so hat, wer in einem Verwaltungsverfahren für eine Behörde tätig werden soll, den Leiter der Behörde oder den von diesem Beauftragten zu unterrichten und sich auf dessen Anordnung der Mitwirkung zu enthalten. Betrifft die Besorgnis der Befangenheit den Leiter der Behörde, so trifft diese Anordnung die Aufsichtsbehörde, sofern sich der Behördenleiter nicht selbst einer Mitwirkung enthält.“

Vgl. Wienbracke, Mike in „Allgemeines Verwaltungsrecht“ Rn 173 – „Ein Grund im Sinne des §21 VwVfG (…), der geeignet ist „Misstrauen“ gegen eine unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen (sog. „böser Schein“, Rn. 171), liegt vor, wenn aufgrund objektiv feststellbarer Tatsachen für die Beteiligten des Verfahrens nach den Gesamtumständen die subjektiv vernünftigerweise mögliche Besorgnis nicht auszuschließen ist, dass ein bestimmter Amtsträger in der Sache nicht unparteiisch, voreingenommen oder befangen entscheidet (…).“

3 Zitat des Regierungsvertreters aus der Bundespressekonferenz vom 01.04.2015: „Das sieht man schon an dem Untersuchungsaufbau, dass das G36 in einigen Rubriken schlecht abgeschnitten hat, aber signifikant schlecht abgeschnitten hat gegen andere Produkte desselben Herstellers.“

4 Zitat des Regierungsvertreters aus der Bundespressekonferenz vom 01.04.2015: „Das G36 ist ein Sturmgewehr; das ist kein Maschinengewehr, das für einen Dauerbeschuss ausgelegt ist.“ (…) „Um das noch einmal zu sagen: Dieses Gewehr ist kein Maschinengewehr, sondern das ist ein Sturmgewehr, womit man in der Regel nicht mehrere Magazine in kurzer Zeit hintereinander befeuert.“

6 Von insgesamt ursprünglich ca. 178.000 Gewehren der Bundeswehr wurden 2014/2015 ca. 8.000 Stück als Militärhilfe an die Kurden als Unterstützung im Kampfe gegen den IS geliefert.

7 Alle Konzeptionen und Ideen zur Kampfwertsteigerung der Modellreihe G36 (sog. „KWS“-Ausführungen) erfolgen bisher ausschließlich für den Nutzer Bundeswehr und proaktiv im Interesse der Truppe; diese stellen keinerlei Anerkennung eines Mangels in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht dar.